Corona | 750 Mio. Euro Grenze für Überbrückungshilfe III (BMWi)
Die 750 Mio. Euro Grenze in der Überbrückungshilfe III entfällt für bestimmte Branchen, die von den Schließungen betroffen sind. Des Weiteren wird vor Phishing-Mails gewarnt. Hierauf macht das BMWi auf der Homepage https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aufmerksam.
Das BMWi führt hierzu aus:
750 Mio. Euro Grenze: Größere Unternehmen bis 750 Mio. Euro Jahresumsatz haben Anspruch auf die Überbrückungshilfe III. Diese Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Warnung vor Phishing-Mails: Erneut kursieren E-Mails mit einem falschen Antragsformular für eine Corona-„Überbrückungshilfe Teil 3“ der Bundesregierung für Unternehmen. Öffnen Sie diese E-Mails nicht! Nutzen Sie ausschließlich die Antragsformulare dieser Seite.
Die neue Arbeitshilfe "Corona-Hilfen: Beihilferechtliche Prüfung – Checkliste mit Berechnung" finden Sie hier.
Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
NWB SAAAH-73286