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Online-Nachricht - Freitag, 12.03.2021

Rückwirkende Verschmelzung einer GmbH auf den Alleingesellschafter

Wird eine GmbH auf ihren Alleingesellschafter mit Rückwirkung auf einen Zeitpunkt verschmolzen, an dem noch ein anderer Gesellschafter beteiligt war, der im Rückwirkungszeitraum jedoch verstorben ist, ist der Übernahmegewinn nur dem Alleingesellschafter zuzurechnen. Eine anteilige Zurechnung des Übernahmegewinns beim verstorbenen Gesellschafter scheidet aus, weil er aufgrund seines Todes am Tag des Verschmelzungsbeschlusses nicht mehr an der GmbH beteiligt ist.

Hintergrund: Das Vermögen einer GmbH kann durch Verschmelzung auf ihren Alleingesellschafter übertragen werden. Steuerlich und auch handelsrechtlich kann eine Verschmelzung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend erfolgen, und zwar nach der bis einschließlich 2019 geltenden Rechtslage acht Monate rückwirkend...