Verbraucherschutz | Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München (vzbv)
Das Formular zur Anmeldung zum Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München ist freigeschaltet. Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen. Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Am hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Klage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht. Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Das Formular zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen eines Verbrauchers zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München hat das Bundesamt für Justiz online freigeschaltet.
Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag geschaltet jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14.
Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm.
Zur vollständigen Pressemitteilung des vzbv gelangen Sie hier.
Quelle: vzvb, Newsletter v. (il)
Fundstelle(n):
WAAAH-73143