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Umsatzsteuer kompakt
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit (BFH)
Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Änderung der Verhältnisse (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob die Vorsteuer aus einer mißlungenen Investition, mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UStG zu berichtigen ist, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat. Das ursprüngliche Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß bis zur Entscheidung des EuGH (zum Vorabentscheidungsersuchen des BFH s. Vanheiden, . Nach dem "Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler") wurde d...