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§ 17 EStG Verdeckte Einlage von
Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17
Abs. 1 EStG (wesentliche Beteiligung) in eine
Kapitalgesellschaft;
Bewertung der Anteile bei der aufnehmenden
Kapitalgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 1992 nach den Grundsätzen
des BStBl II S. 691
Aufgrund der Ergänzung des § 17 Abs. 1 EStG durch Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a des Steueränderungsgesetzes 1992 vom (BGBl. 1992 I S. 297, BStBl 1992 I S. 146) steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1992 an der Veräußerung der Anteile gleich. Nach den Grundsätzen des ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG in derartigen Fällen vom Veranlagungszeitraum 1992 an im Wege der teleologischen Reduktion einschränkend auszulegen und eine verdeckt eingelegte wesentliche Beteiligung bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG stets mit dem Teilwert anzusetzen.