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Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des Mandanten auf Herausgabe von Fremdgeld in der Einnahmen-Überschussrechnung
(1) Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf. (2) Mit dem Wegfall der Verklammerung und damit der Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Ermittlung des Gewinns für den Betrieb einzubeziehen (Bezug: § 4 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 EStG; § 266 StGB).
(1) Der klagende selbständige Rechtsanwalt ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. In der Zeit von 2008 bis 2011 hatte er ein spanisches Unternehmen in zivilrechtlichen Streitigkeiten vertreten. Im Rahmen des dieses Mandat betreffenden zivilrechtlic...