Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betreuung | Aufwendungsersatzanspruch des Verfahrenspflegers
Der in einer Betreuungssache zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (§ 1835 Abs. 3 BGB). Dem Aufwendungsersatzanspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers eines mittellosen Betreuten sind im Rahmen der Abrechnung nach dem RVG die Wertgebühren nach § 49 RVG zugrunde zu legen.
Der [i]Jesgarzewski, NWB 9/2021 S. 644anwaltliche Verfahrenspfleger wird mit der Möglichkeit, im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs eine rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen zu können, so gestellt, als wäre er von dem Betreuten unmittelbar beauftragt worden. Er soll damit aber keine Be...