Schlussbesprechung nach Außenprüfung: Anspruch auf
persönliche Anwesenheit der Teilnehmer – Telefonische
Durchführung während der Corona-Epidemie –
Ermessensgerechtigkeit
Leitsatz
Hinsichtlich der persönlichen Anwesenheit der Teilnehmer bei der Durchführung der Schlussbesprechung über das Ergebnis einer
Außenprüfung bestehen keine bindenden gesetzlichen Vorgaben.
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Epidemie kann sich das Prüfungsfinanzamt ohne Ermessensfehler darauf
beschränken, eine telefonische Schlussbesprechung anzubieten.
Fundstelle(n): AO-StB 2021 S. 167 Nr. 5 DStR 2021 S. 10 Nr. 28 DStRE 2021 S. 880 Nr. 14 GmbH-StB 2021 S. 224 Nr. 7 KÖSDI 2021 S. 22220 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2021 S. 754 PStR 2021 S. 128 Nr. 6 BAAAH-72580
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 11.05.2020 - 3 V 1087/20 AE(AO)
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