Gesetzgebung | Regierung legt Entwurf eines Mietspiegelreformgesetzes vor
Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) vorgelegt (BT-Drucks. 19/26918).
Mit dem Gesetz sollen die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche beschränkt werden. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden.
Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den zuständigen Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Genutzt werden sollen vorhandene Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus.
Zur Erhöhung der Rückläufe aus den Befragungen und zur Vermeidung von durch selektives Antwortverhalten verursachten Verzerrungen soll eine Auskunftspflicht eingeführt werden.
Zur Senkung des mit der Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln verbundenen Aufwands soll der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 250 (il)
Fundstelle(n):
NWB MAAAH-72478