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Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Problemfelder und steuerliche Risiken
Gewinnausschüttungen behalten auch in Zeiten der Corona-Krise ihre Bedeutung. Wenngleich einer Vielzahl von Kapitalgesellschaften ihre Gewinne, die sie an ihre Anteilseigner als Dividende ausschütten können, wegbrechen, gibt es doch einige Unternehmen, deren Geschäftsmodell gerade durch die Pandemie einen unerwarteten Schub erhalten hat, oder die zumindest von den Auswirkungen der Pandemie weniger betroffen sind. Andere Unternehmen benötigen gerade wegen der Pandemie dringend die Gewinnausschüttungen ihrer Tochterunternehmen, um eigene Liquiditätsschwierigkeiten zu überwinden. Hierbei können vor allem Vorabausschüttungen helfen, einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Anders als bei Aktiengesellschaften (vgl. § 59 AktG) können bei GmbHs solche Ausschüttungen bereits unterjährig und vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. In der Praxis werden häufig steuerliche Problemfelder, die bei einer Gewinnausschüttung entstehen, nicht hinreichend erkannt. Dies kann nicht nur bei dem dividendenempfangenden Anteilseigner, sondern gerade bei der ausschüttenden Gesellschaft, die für die Einhaltung der im Rahmen der Ausschüttung auferlegten Pflichten einzustehen hat, ...