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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 130

Lehren aus dem Bilanzskandal Wirecard: RegE für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Kritische Stellungnahme zu den Reformvorschlägen

Dr. Carola Rinker

Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) beschlossen. Der Entwurf umfasst zahlreiche Reformvorschläge, die u. a. den Aufsichtsrat und die DPR betreffen. Im vorliegenden Beitrag werden die Reformvorschläge zum Aufsichtsrat und zur Bilanzkontrolle in der Zukunft dargestellt, um künftig Bilanzmanipulationen besser vorzubeugen. Anschließend erfolgt eine kritische Stellungnahme der vorgestellten Reformvorschläge.

Philipps, Reform des Enforcement, StuB 2020 S. 880, NWB XAAAH-63252

Kernaussagen
  • Das zweistufige Enforcement soll bestehen bleiben, allerdings soll die Bafin mehr hoheitliche Befugnisse erhalten.

  • Die DPR soll künftig nur noch Stichprobenprüfungen durchführen.

  • Künftig müssen nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss einrichten, sondern auch Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

I. Einleitung

Der Bilanzskandal Wirecard ist ein wahrer Game Changer: Seitdem der insolvente Zahlungsdienstleister im Sommer 2020 zugeben musste, dass die Guthaben auf Treuhandkonten i. H. von 1,9 Mrd. € offenbar nicht existieren, hat sich einiges getan; die Börsenregeln wurden reformiert, ein Untersuchungsausschuss im Bundestag eingerichtet und zahlreiche Gesetzesreformen angestoßen.

Wirecard ist nicht der einzige Bilanzskandal der letzten Jahre: Auch der international agierende Konzern Steinhoff hatte offenbar mehrere Jahre die Zahlen manipuliert. Wie zu Beginn der 2000er-Jahre gibt es nun eine neue Welle der Bilanzskandale. Die massiven Bilanzmanipulationen bei Wirecard haben offengelegt, dass es in vielen Bereichen erheblichen Reformbedarf gibt.

Reformbedarf gibt es nicht nur in der Abschlussprüfung, bei den Börsenregeln, sondern auch bei der Bilanzkontrolle sowie dem Aufsichtsrat. Die Zeit drängt: Der Untersuchungsausschuss ist an die Legislaturperiode des Bundestages gekoppelt. Parallel zur Aufarbeitung des größten Bilanzskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte müssen die Reformen angestoßen werden.

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