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OLG Köln 15.10.2020 4 U 82/19, NWB 8/2021 S. 536

OHG | Sorgfalt des Gesellschafter-Geschäftsführers

Beruft sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf den milderen Haftungsmaßstab des § 708 BGB (nur Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzuwenden pflegt.

Anmerkung:

An diesen Beweis sind nach Ansicht des Senats strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand, dass der Gesellschafter sich durch eine schadensbegründende Handlung zugleich selbst geschädigt hat, reicht zum Nachweis der auf das generelle Verhalten des Schädigers in dem entsprechenden Pflichtenkreis abstellenden Entlastungsvoraussetzungen des § 708 BGB nicht aus. Die Darstellung des Geschäftsführers, er gehe in eigenen Angelegenheiten nicht so vor, dass er zu jeder denkbaren Rechtsfrage einen Anwalt hinzuzieh...

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