1. Zum Erfordernis des Nachweises der Voraussetzungen eines gesetzlichen Erbrechts der um einen Erbschein nachsuchenden Personen (hier: Geschwisterbeziehung zur Erblasserin) im Falle nicht hinreichender Aussagekraft vorgelegter sowie nicht oder nur mit unverhältnismäßgen Schwierigkeiten zu beschaffender öffentlicher Urkunden durch - hier vom Senat zur Gewinnung der vollen Überzeugung nicht für ausreichend gehaltene - andere Beweismittel.
2. Eine DNA-Ermittlung zur Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse kann im Rahmen des Nachlassverfahrens nicht durchgeführt werden.
Fundstelle(n): ZAAAH-72183
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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
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