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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 3 Wx 162/16

Gesetze: BGB § 2353; BGB a.F. § 2354 Abs. 1 Nr. 2; BGB a.F. § 2356 Abs. 1 S. 1; BGB a.F. § 2356 Abs. 1 S. 2; BGB a.F. § 2358 Abs. 1; BGB a.F. § 2358 Abs. 2; BGB a.F. § 2359; EGBGB Art. 229, § 36; FamFG § 169

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Erfordernis des Nachweises der Voraussetzungen eines gesetzlichen Erbrechts der um einen Erbschein nachsuchenden Personen (hier: Geschwisterbeziehung zur Erblasserin) im Falle nicht hinreichender Aussagekraft vorgelegter sowie nicht oder nur mit unverhältnismäßgen Schwierigkeiten zu beschaffender öffentlicher Urkunden durch - hier vom Senat zur Gewinnung der vollen Überzeugung nicht für ausreichend gehaltene - andere Beweismittel.

2. Eine DNA-Ermittlung zur Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse kann im Rahmen des Nachlassverfahrens nicht durchgeführt werden.

Fundstelle(n):
ZAAAH-72183

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.01.2020 - 3 Wx 162/16

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