Gesetzgebung | Anhörung zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag)
Die Mehrheit der Sachverständigen hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am positiv bewertet. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Kinderbonus.
Hintergrund: Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe steuerlich entlastet werden. Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Für Unternehmen und Selbstständige soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
In der Anhörung sprachen sich nahezu alle Sachverständigen für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen plädierte für eine Ausweitung des Rücktragzeitraums um drei Jahre. Darüber hinaus empfahlen einige Sachverständige eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutiert wurden die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.
Weitere Details zur Anhörung sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. Das Gesetz soll am vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Danach steht noch die Verabschiedung durch den Bundesrat aus.
Quelle: Bundestag online, hib-Meldung 222/2021 (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-72151