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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Gebäude mit unterschiedlicher Ausstattung
Die Vorsteuer aus den Herstellungskosten für ein Gebäude, das sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch umsatzsteuerfrei vermietet wird, kann anhand des objektbezogenen Umsatzschlüssels aufgeteilt werden, wenn das Gebäude erhebliche Unterschiede in der Ausstattung des umsatzsteuerfrei genutzten sowie des umsatzsteuerpflichtig genutzten Gebäudeteils aufweist.
Die [i]Gebäude wurde an Supermarkt und an Betreiber eines Senioren-Wohnheims vermietet Klägerin hatte von 2009 bis 2010 einen Gebäudekomplex errichtet, der aus einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Supermarkt und einem umsatzsteuerfrei vermieteten Senioren-Wohnheim bestand. Sie machte die Vorsteuer aus den Herstellungskosten anhand des Umsatzschlüssels zu 48,27 % geltend und begründete dies mit der unterschiedlichen Ausstattung. Der BFH gab der Klägerin hinsichtlich der Anwendbarkeit des Umsatzschlüssels Recht, ohne Au...