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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 539/19

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – „Wir wirken.“ – Unterscheidungskraft- kein Freihaltungsbedürfnis

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:220121B29Wpat539.19.0

Fundstelle(n):
GAAAH-71926

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BPatG, Beschluss v. 22.01.2021 - 29 W (pat) 539/19

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