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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 550/18

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – „allsana“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:021220B29Wpat550.18.0

Fundstelle(n):
MAAAH-71924

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 02.12.2020 - 29 W (pat) 550/18

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