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FG Rheinland Pfalz | Abgrenzung des Besteuerungsrechts für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers
(1) Die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland v. zu Berufskraftfahrern enthaltenen Regelungen wurden nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV v. in innerstaatliches Recht überführt. (2) Die Konsultationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland von 2011 (bzw. § 7 Abs. 2 KonsVerLUXV v. , NWB TAAAE-91738) bewirkt keine inhaltliche Veränderung des Art. 14 Abs. 1 DBA Luxemburg und kann daher in Schätzungsfällen nur als „Auslegungshilfe“ zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des Besteuerungsrechts nach dem Tätigkeitsort von Berufskraftfahrern berücksichtigt werden.
Der im [i]BMF, Schreiben v. 19.9.2011 - IV B 3 - S 1301 LUX/07/10002 (Verständigungsvereinbarung), NWB EAAAD-92410 Inland wohnhafte Kläger war in den Streitjahren als Linienbusfahrer bei einer luxemburgischen Firma tätig. Das Finanzamt nahm anhand der ei...