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Einkunftsermittlung und Feststellungsverfahren bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften
Bezug: BStBl 1996 I S. 1521
Mit Urteil vom – III R 14/96 – (BStBl 1999 II S. 401) hat der III. Senat des BFH neue Grundsätze zur Einkünfteermittlung und zum Feststellungsverfahren bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften entwickelt.
Kernpunkt der Ausführungen des III. Senats ist, dass nach der Grundordnung des Besteuerungs- und Feststellungsverfahrens die Ermittlung der Höhe der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte stets dem sach- und ortsnäheren Betriebsfinanzamt obliegt, d. h. ggf. auch die „Umrechnung“ der Einkünfte. Dagegen soll die „Umqualifizierung“ der Art der Einkünfte aufgrund außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses liegender Besteuerungsmerkmale allein dem Wohnsitzfinanzamt obliegen. Diese Entscheidungen sind nach Auffassung des III. Senats wechselseitig Grundlagen- und Folgebescheid (sog. „Ping-Pong-Lösung“).
Dieses Verfahren widerspricht der im (BStBl I S. 282) unter Tz. 2 vertretenen Auffassung, wonach die Einkünfte regelmäßig erst auf der Ebene des Gesellschafters umzuqualifizieren sind. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder könnte die Umse...