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NWB Nr. 8 vom Seite 526

Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Dr. Alexander Zapf

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 545Steuerliche Problemfelder rund um die Betriebsaufspaltung sind ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen sowie sich daran anschließender Rechtsbehelfs- und Klageverfahren. Um den erheblichen steuerlichen Auswirkungen einer ungewollten Beendigung einer Betriebsaufspaltung zu entgehen, wird in der Praxis häufig angeraten, die als bestehend erkannte Betriebsaufspaltung nach § 20 UmwStG ertragsteuerneutral zu beenden. Bislang war jedoch nicht rechtssicher gestaltbar, ob die Beendigung unter Inanspruchnahme von § 6a GrEStG auch grunderwerbsteuerneutral erfolgen konnte. In gleich mehreren Entscheidungen v. 21./ hat der BFH nunmehr wesentliche offene Fragen geklärt, die auch Auswirkungen auf die Beendigung von Betriebsaufspaltungen haben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Unschädlichkeit der „Beendigung“ des Besitzeinzelunternehmens und damit der Unmöglichkeit zur Einhaltung der Nachbehaltensfrist Ausgliederung des Besitzeinzelunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft: Im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 2, §§ 124 f., 152 ff. UmwG kann das (im Handelsregister eingetragene) Besitzeinzelunternehmen auf die Betriebskapitalgesellschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer seit mindestens fünf Jahren beteiligt sein muss, übertragen werden. Dieser nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvor...

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