Gesetzgebung | Stellungnahme zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (DStV)
Der DStV hat am zum Gesetzentwurf des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (BT-Drucks. 19/26544) Stellung genommen.
In seiner Stellungnahme fordert der DStV
eine temporäre Ausweitung des Rücktragzeitraums gem. § 10d EStG für 2020 und 2021 auf mindestens drei vorangegangene Veranlagungszeiträume,
eine temporäre Ausweitung der Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen nach § 110 EStG und des vorläufigen Verlustrücktrags nach § 111 EStG für 2020 und 2021 bezogen auf die Veranlagungszeiträume 2017, 2018, 2019 und
die Einführung eines gewerbesteuerlichen Verlustrücktrags für die vorgenannten Zeiträume.
Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zu dem Vorhaben soll am stattfinden. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist am geplant. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Quelle: DStV, Stellungnahme v. (il)
Fundstelle(n):
HAAAH-71674