Online-Nachricht - Mittwoch, 17.02.2021

Gesetzgebung | Stellungnahme zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (DStV)

Der DStV hat am zum Gesetzentwurf des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (BT-Drucks. 19/26544) Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme fordert der DStV

  • eine temporäre Ausweitung des Rücktragzeitraums gem. § 10d EStG für 2020 und 2021 auf mindestens drei vorangegangene Veranlagungszeiträume,

  • eine temporäre Ausweitung der Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen nach § 110 EStG und des vorläufigen Verlustrücktrags nach § 111 EStG für 2020 und 2021 bezogen auf die Veranlagungszeiträume 2017, 2018, 2019 und

  • die Einführung eines gewerbesteuerlichen Verlustrücktrags für die vorgenannten Zeiträume.

Hinweis:

Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zu dem Vorhaben soll am stattfinden. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist am geplant. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Quelle: DStV, Stellungnahme v. (il)

Fundstelle(n):
HAAAH-71674