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Versicherungsteuer | Steuerbefreiung von Personenversicherungen nach dem Versicherungsteuergesetz
Für Versicherungen i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 5 i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2020 I S. 2659) stellt das den Grundsatz der gesetzlichen Regelung klar, nimmt Stellung zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die Neuregelung (gegliedert nach Themenbereichen) und stellt Prüffragen zur Beurteilung der Steuerfreiheit zusammen.