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Leasing: Neupreisentschädigung steht dem Kunden zu
Wird ein geleastes Auto gestohlen und gibt es über die Vollkaskoversicherung eine Neupreisentschädigung, steht diese dem Kunden – und nicht der Versicherung – zu. Das hat der BGH entschieden. Denn der Käufer schließe die Versicherung ja ab, um sich im Falle eines Verlustes einen Neuwagen anschaffen zu können, keinen Gebrauchten. Das Urteil ist für alle Unternehmer wichtig, die ihre Fahrzeuge bzw. den Fuhrpark leasen.