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NWB BB 3/2021 S. 69

Mitarbeiterbeteiligung: Steuervorteile für Beteiligung an Start-ups

Viele Start-ups können Mitarbeitern zu Beginn keine so hohen Gehälter zahlen wie etablierte Firmen. Auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist oft weniger ausgeprägt. Daher bieten Start-ups Mitarbeitern gerne Firmenbeteiligungen an, um sie mit der Aussicht auf den späteren Erfolg zu binden. Bisher wurde das steuerlich kaum honoriert. Das hat die Bundesregierung geändert: Ab Mitte 2021 sollen Vermögensbeteiligungen mit 720 € statt bisher 360 € steuerfrei gefördert werden. Gewinne, die Mitarbeiter aus den Beteiligungen erzielen, werden erst versteuert, wenn diese verkauft werden. Bislang mussten Mitarbeiter jährlich Steuern auf Grundlage eines fiktiven Wertzuwachses zahlen.

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