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§ 8 Abs. 2 EStG Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes für das Kalenderjahr 2001
Bezug:
Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom (BGBl. 2000 I S. 1500) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2001 festgesetzt worden.
Im Kalenderjahr 2001 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
I. bei Angehörigen der Bundeswehr
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen– mit Standort in den alten Ländern89,75 DM– mit Standort in den neuen Ländern72,50 DMBesoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/ Unteroffiziersdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen– mit Standort in den alten Ländern161,55 DM– mit Standort in den neuen Ländern130,50 DMBesoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen– mit Standort in den alten Ländern305,15 DM– mit Standort in den neuen Ländern246,50 DM
II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
Tabelle in neuem Fenster öffnen– mit Standort in den alten Ländern107,70 DM– mit Standort in den neuen Ländern87,00 DMbei allen anderen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, die eine Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch nehmen, nach den Unterkunftsverhältnisse...