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Werden die Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an ihre Eigentümer umsatzsteuerpflichtig?
Nach bisherigem Verständnis sind Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmer im Sinne des UStG, deren Leistungen an die Eigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Das FG Baden-Württemberg hat dem ( NWB NAAAH-27770) die Frage vorgelegt, ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH stellt in seiner Entscheidung v. - C-449/19 Rs. „WEG Tevestraße“ ( NWB WAAAH-67321) fest, dass Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, der die Steuerfreiheit der Vermietungsleistungen regelt, keine Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung von Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer ist und es dem nationalen Gericht obliegt zu prüfen, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft „selbständig“ tätig, also überhaupt Unternehmer ist.
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Der Kommentar
Für die Gemeinschaften hat das Urteil keine unmittelbare Auswirkung – so lange der deutsche Gesetzgeber § 4 Nr. 13 UStG nicht streicht. Steuerpflichtige können sich aber auf das EU-Recht berufen, wenn dies für sie günstiger ist, was aber i. d. R. nicht der Fal...