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Unentgeltliche Wärmelieferung an Dritte – umsatzsteuerliche Folgen
Das Niedersächsische FG hat in drei weitgehend inhaltsgleichen Entscheidungen (, und ) dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. von § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG vorliegt bzw. welche Folgen eine unentgeltliche Wärmelieferung für den Vorsteuerabzug des liefernden Unternehmers hat. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Entscheidung 11 K 21/20.
I. Amtliche Leitsätze
1. Beabsichtigt der Betreiber einer Biogasanlage bei deren Errichtung, die anfallende Wärme unentgeltlich an Dritte abzugeben, führen die Wärmelieferungen nicht zu unentgeltlichen Wertabgaben, weil der Betreiber insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
2. Vereinbart der Betreiber mit den Abnehmern der Wärme lediglich einen symbolischen Preis, so wird durch eine nachträglich vereinbarte Preiserhöhung die Unentgeltlichkeit nicht tangiert.
3. Die Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG kann nach der Marktwertmethode unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preise für Strom und Wärme vorgenommen werden.
4. E...