Die Beteiligten streiten über einen Wertersatz für die in der Zeit vom 27. Januar 2012 bis 30. April 2013 im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geleistete Arbeit des Klägers beim A-Stadter Verein C. e.V. als Träger dieser Maßnahme. Der 1964 geborene Kläger stand im hier streitgegenständlichen Zeitraum im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit zwischen dem Kläger und dem Beklagten abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen vom 16. Januar 2012 (Bl. 206 ff. der Verwaltungsakte des Beklagten, künftig: VA), 7. Mai 2012 (Bl. 209 ff. VA), 1. November 2012 (Bl. 228 ff. VA) und 7. Januar 2013 (Bl. 235 ff. VA) wurde der Kläger der oben genannten Maßnahme zugewiesen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAH-71329
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LSG Hessen, Beschluss v. 16.07.2020 - L 7 AS 579/19
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