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Umsatzsteuer | Legen von Hauswasseranschlüssen
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen (Anwendung des ) Stellung genommen (, NWB PAAAH-70643).
Hintergrund: Mit Urteil vom - XI R 17/17, NWB OAAAG-80015, hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Für die Anwendung des Urteils gilt dem BMF Folgendes:
1. Legen eines Hauswasseranschlusses
Ein Hauswasseranschluss ist die Verbindungsstelle zwischen der Wasserleitung des Versorgungsunternehmers und den Leitun...