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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerbefreiung und Schenkungsauflage
(1) Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen. (2) Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a, § 3 Nr. 2 Satz 1, § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG; § 5, § 6 AO; § 42, § 128 Abs. 1, § 129, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 ErbStG).
Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind von der Besteuerung ausgenommen u. a. Grundstücksschenkungen unter Lebenden i. S. des ErbStG. Als Schenkungen unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, ferner nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, was infolge Vollziehung einer von dem Schenker ...