Gesetzgebung | Bundestag stimmt für Neuregelung bei Bekämpfung der Geldwäsche
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BT-Drucks. 19/24180) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26602) in 2./3. Lesung angenommen.
Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/26606) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Darin wurde unter anderem gefordert, im Immobiliensektor, in dem das Geldwäsche-Risiko hoch ist, Barzahlungen bei beurkundungs- und im Grundbuch eintragungspflichtigen Immobiliengeschäften generell zu untersagen.
Mit dem Gesetz soll die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden. Gleichzeitig eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Frist hierfür endete am .
Stellungnahme des Bundesrates
Über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung dazu (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 4.12.2020) hatte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drucks. 19/24902) informiert. Die Stellungnahme umfasste drei Änderungsvorschläge, bei denen es unter anderem um den Anwendungsbereich der erweiterten selbständigen Einziehung ging.
Die Bundesregierung schrieb in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen. So heißt es zur erweiterten selbständigen Einziehung, die Bundesregierung weise schon jetzt darauf hin, dass nach ihrer Ansicht durch die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Begrifflichkeiten und die ausdrückliche Einbeziehung von Nutzungen, die aus inkriminierten Vermögensgegenständen gezogen werden, mehr Rechtssicherheit beim Umfang der selbstständig einziehbaren Vermögensgegenstände erreicht wird.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-71169