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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 77/19

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1 ; BKGG § 1 Abs. 1 ; VwZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EGVO-883/2004 Art. 12; EGVO-883/2004 Art. 16 ; EGVO-883/2004 Art. 67 S. 1 ; EGVO-987/2009 Art. 60 Abs. 1 S. 2

Kindergeld: Anwendung der Wohnsitzfiktion bei gemeinsamen Wohnsitz beider Elternteile im EU-Ausland Verhältnis zwischen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Kindergeldanspruch

Leitsatz

1. Die Wohnsitzfiktion aus Art. 67 Satz 1 VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 findet auch in den Fällen Anwendung, in denen beide Elternteile ihren gemeinsamen Wohnsitz im EU-Ausland haben.

2. Der steuerrechtliche Kindergeldanspruch des vorrangig kindergeldberechtigten Elternteils wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der andere Elternteil die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BKGG für die Gewährung eines sozialrechtlichen Kindergeldanspruchs erfüllt.

3. Die öffentliche Bekanntgabe eines Aufhebungsbescheids ist unwirksam, wenn die Familienkasse zuvor weder einen Bekanntgabeversuch an die ihr bekannte letzte inländische Anschrift des betroffenen Elternteils unternommen noch geeignete Nachforschungen zur Ermittlung der Anschrift im EU-Ausland angestellt hat.

Fundstelle(n):
PIStB 2021 S. 300 Nr. 11
NAAAH-71150

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 30.09.2020 - 4 K 77/19

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