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§ 6 a EStG; Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung
Zu der Frage, in welcher Höhe Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen beim Versicherungsnehmer (Bezugsberechtigten) in der Steuerbilanz auszuweisen sind, nimmt das BdF nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Hat ein Unternehmen eine betriebliche Pensionsverpflichtung durch Abschluß eines Versicherungsvertrags rückgedeckt, so sind der Versicherungsanspruch und die Pensionsverpflichtung in der Steuerbilanz getrennt auszuweisen. Der Rückdeckungsanspruch ist grundsätzlich mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen zu aktivieren. Ein niedrigerer Rückkaufswert darf nur angesetzt werden, wenn am Bilanzstichtag ernsthaft mit der Auflösung des Versicherungsvertrags zu rechnen ist.
Im Rahmen der Bewertung mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft ist zu berücksichtigen, daß bei einem über mehrere Jahre laufenden Versicherungsvertrag die von einem Vertragsteil (Versicherungsnehmer) vorausbezahlten Kosten (Abschlußkosten) grundsätzlich verteilt werden müssen. Wegen der hierbei möglichen Verfahren wird auf...BStBl 1963 II S. 47