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NWB Nr. 7 vom Seite 453

Praxisrelevante insolvenzrechtliche Neuregelungen neben dem StaRUG

Dr. Jörg Schädlich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 480Am ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) in Kraft getreten (BGBl 2020 I S. 3256). Kern des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Daneben sieht das SanInsFoG zahlreiche Änderungen weiterer Gesetze vor.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Hintergrund der umfangreichen Neuregelungen

[i]ESUG-Evaluation und COVID-19 als ReformtreiberVor dem Hintergrund der Evaluation des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG), das 2012 in Kraft getreten ist, und der COVID-19-Pandemie soll das SanInsFoG weitere Anpassungen des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts bewirken, um damit „die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen“ zu fördern (BT-Drucks. 19/24181 S. 85).

Wichtigste insolvenzrechtliche Änderungen

[i]Weitgehend sinnvolle punktuelle ÄnderungenDie wichtigsten Änderungen betreffen die teils befristete und teils dauerhafte Reform der Insolvenzantragsgründe nebst einer Modifikation der Insolvenzantragspflicht (§§ 17 ff. InsO n. F.), die Reform des Auszahlungsverbots (§ 15b InsO n. F.), die Verschärfung des Zugangs zur Eigenverwaltung und die Erleichterung deren Aufheb...

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