Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
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Aktueller Stand:
: 3. Corona-Steuerhilfegesetz im BGBl I S. 330 verkündet
: Verabschiedung Bundesrat
: 2./3. Lesung Bundestag
: Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages
: 1. Lesung Bundestag
: Koalitionsfraktionen veröffentlichen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Hintergrund: Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Branchen sowie insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar. Das "Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den hinaus befristet bis zum verlängert, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG-E.
Für jedes im Mai 2021 kindergeldberechtigte Kind wird das Kindergeld für den Monat Mai 2021 um einen Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro erhöht, § 66 Abs. 1 EStG-E.
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020, §§ 10d, 110 und 111 EStG-E.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Änderung eingefügt, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird, §111 Abs. 9 EStG-E.
Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, die Stundung gemäß § 111 Absatz 4 EStG auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.
Quelle: BT-Drucks. 19/26970 (il)
Nachrichten zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet 3. Corona-Steuerhilfegesetz
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundestag beschließt 3. Corona-Steuerhilfegesetz
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt 3. Corona-Steuerhilfegesetz (hib)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Anhörung zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag)
Online-Nachricht v. , Gesetzgebung | Stellungnahme zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (DStV)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Entwurf eines Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (hib)
Aufsätze
Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter und Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 6/2021 S. 400
Rondorf; Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen,
Wengerofsky, Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz: Ein Überblick,
Gesetzesmaterialien
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Bundestages zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz, BT-Drucks. 19/26970, Stand
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, BT-Drucks. 19/26544, Stand:
Fundstelle(n):
UAAAH-70890