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Vordrucke für die personelle Einkommensteuerveranlagung;
Verlustabzug nach § 10 d EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
Veranlagungsverfügung X/2 Nr. 2 VZ 1999 vom – S 2532 - 107 - StH 226/S 2532 - 109 - StO 221
Für die personelle Einkommensteuerveranlagung für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige 1999 wurden – wie bereits in der o. g. Veranlagungsverfügung angekündigt – folgende Vordrucke neu aufgelegt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anlage ESt 2 AV – 1 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG
– Einzelveranlagung – |
Anlage ESt 2 AV – 2 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG – Zusammenveranlagung – Verlustrücktrag bis 2.000.000 DM – |
Anlage ESt 2 AV – 3 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG
– Zusammenveranlagung – |
Die Vordrucke zur Berechnung des Verlustrücktrags nach § 10 d Abs. 1 EStG wurden aufgrund der Neuregelung des Verlustabzugs durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom erforderlich. Sie wurden als Anlage zum Einkommensteuer – Berechnungsbogen ESt 2 A bzw. ESt 2 G entworfen, können – z. B. im Rechtsbehelfsverfahren – aber auch zur Erläuterung der maschinellen Berechnung des Verlustrücktrags nach § 10 d Abs. 1 EStG verwendet werden.
Die Vordrucke sind den Finanzämtern in einer geschätzten Anzahl zugegangen.
Zu den Vordrucken bemerkt die OFD Folgendes:
Anlage ESt 2 AV – 1 R (99)
Die Anlage ESt 2 AV – 1 R (99) ist zur Berechnung eines Verlustrücktrags in Fällen heran zu ziehen, in denen keine Zusammenveranlagung durchzuführen ist. Sie ist daher auch...