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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Influencer

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Wird die Tätigkeit als Influencer mit Einkunftserzielungsabsicht betrieben, liegen i. d. R. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vor. Einnahmen aus dem Marketing oder aus der Werbung führen zu gewerblichen Einkünften.

Beschäftigt der Influencer Mitarbeiter als Arbeitnehmer, hat er die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.

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