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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Heilberufsausweis

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige. Er weist den Träger eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, Apotheker, andere Gesundheitsberufe). Mit dem elektronischen Heilberufsausweis kann der Träger eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qualifizierte Signatur) erstellen.

Trägt der Arbeitnehmer vollständig oder teilweise die Kosten für einen elektronischen Heilberufsausweis selbst, handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Übernimmt der Arbeitgeber vollständig oder teilweise die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis eines Arbeitnehmers, handelt es sich um eine nicht steuerpflichtige Leistung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, da der Arbeitnehmer zur Beschaffung eines solchen Ausweises nicht gesetzlich verpflichtet ist.

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