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Lexikon - Stand: 27.01.2025

EU-/EWR-Mitgliedstaaten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neben Deutschland gehören folgende Staaten zu den EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist seit nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Die Übergangsphase zur weiteren Anwendung des EU-Rechts ist zum ausgelaufen.

EWR-Mitgliedstaaten, das heißt Staaten, auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, sind Island, Norwegen und Liechtenstein.

Zahlreiche steuerliche Regelungen für EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden.

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