Online-Nachricht - Dienstag, 09.02.2021
Umsatzsteuer | Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (BMF)
Das BMF hat das "Standing Joint Logistics Support Group
Headquarters, Ulm" als Nato-Hauptquartier anerkannt und sein
in der Fassung des
in Abs. 2 Nr. 7 entsprechend ergänzt (
:003).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: ; BMF online (il)
Fundstelle(n):
DAAAH-70728