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STFAN Nr. 2 vom Seite 17

Steuerliche Folgen des Erwerbs von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker; Koblenz

Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, führt dies zu vielfältigen Rechtsfolgen sowohl für den Verkäufer als auch für die Kapitalgesellschaft, deren Anteile übertragen wurden. Der nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die anzuwendenden steuerlichen Regelungen.

Rechtsfolgen für den Veräußerer

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, hängen die Rechtsfolgen für den Veräußerer davon ab, ob die veräußerten Anteile im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten wurden. Zudem ist der prozentuale Beteiligungsumfang an der Gesellschaft von Bedeutung.

Anteile werden im Privatvermögen gehalten

Werden die veräußerten Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen gehalten, ist es von entscheidender Bedeutung, ob Anteile im Umfang von mind. 1 % an der Kapitalgesellschaft gehalten wurden.

Belief sich der Umfang der unmittelbaren oder der mittelbaren Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in den vergangenen fünf Jahren auf mind. 1 %, liegt ein Anwendungsfall des § 17 EStG vor.

Merke

Die Beteiligungsquote von mind. 1 % muss dabei nicht während der vollen fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Veräußerung vorgelegen haben. Es reicht bereits aus, wenn zu einem Zeitpunkt inn...