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FG München 10.11.2020 6 V 1784/20, IWB 3/2021 S. 90

FG München | Rechtstypenvergleich einer US-amerikanischen LLC und deutschen Gesellschaftsformen

Muss der Gesellschafter einer Limited Liability Company nach dem Recht des Staates Colorado bei der Gesellschaftsgründung kein Stammkapital einlegen, so ist dies kein gewichtiges Indiz dafür, die ausländische Gesellschaft im Inland alsS. 91 Personengesellschaft zu behandeln. Denn auch bei deutschen Kapitalgesellschaften in Form von Unternehmergesellschaften (§ 5a GmbHG) ist es nicht erforderlich, nennenswertes Eigenkapital zuzuführen.

Hinweis:

Die Antragstellerin, eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Limited Liability Company (LLC) nach dem Recht des US-Bundesstaates Colorado, wurde vom Alleingesellschafter A gegründet. Steuerrechtlich handelt es sich nach US-Recht um eine transparente Gesellschaft, so dass A in Colorado die Gesellschaftseinkünfte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit dem pe...

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