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FG Düsseldorf 20.07.2020 4 K 1095/20 Erb, IWB 3/2021 S. 90

FG Düsseldorf | Vereinbarkeit der Benachteiligung beim Freibetrags nach § 16 Abs. 2 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht mit EU-Recht

(1) Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang steht, soweit in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht kein ungekürzter Freibetrag in Ansatz gebracht wird. (2) Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang steht, wenn im Zusammenhang mit dem Übergang von in Deutschland belegenen Grundstücken Pflichtteilsverbindlichkeiten nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können, weil weder Erblasser noch Erbe in Deutschland ansässig sind (EuGH, Rs. C-394/20).

Hinweis:

Die [i]Vorabentscheidungsersuchen zu Steuererleichterungen für Erben, die an den deutschen Wohnsitz anknüpfenKlägerin, eine österreichische Staatsangehörige, wohnte seit 2014 in Österreich. Sie ist die Tochter des Erblassers, der ebenfalls österreichischer Staatsangehöriger war und in Österreich wo...

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