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FG Münster Urteil v. - 5 K 631/20 G,F

Gesetze: § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG; § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Gewerbesteuer

Ausschluss der erweiterten Gewinnkürzung bei Grundstücksunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

Leitsatz

1. Die erweiterte Gewinnkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, ist gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Dabei ist es unerheblich, dass die verpachteten Grundstücke nicht dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter selbst, sondern dem Gewerbebetrieb einer Mitunternehmerschaft dienen, deren Mitunternehmer die Gesellschafter sind (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

2. Ein Ausschluss der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG gilt auch für Beteiligungen an der Grundstücksgesellschaft und/oder der mietenden Gesellschaft unterhalb einer Bagatellfallgrenze (hier: jeweils 0,3 Prozent Beteiligung an der mietenden Personengesellschaft), jedenfalls wenn die Gesellschafter bei der mietenden Gesellschaft der persönlichen Haftung unterliegen und die Gesellschafter zusammen gleichzeitig die Mehrheit an der Grundstücksgesellschaft halten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 34
DStRE 2021 S. 1251 Nr. 20
GmbH-StB 2021 S. 133 Nr. 4
NAAAH-70580

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FG Münster, Urteil v. 17.12.2020 - 5 K 631/20 G,F

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