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FG Köln Urteil v. - 12 K 2605/15

Gesetze: HGB § 249; EStG § 5 Abs. 4a; HGB § 254; GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 4

Verlust: Ausgleich/Verrechnung

Verluste aus Termingeschäften

Leitsatz

1) Bei einem im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen betrieblichen Darlehen abgeschlossenen Zins-Währungsswaps handelt es sich um ein Termingeschäft i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG.

2) Darlehens- und Zinswährungsswapgeschäfte bilden keine Bewertungseinheit.

3) § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn es nicht zu einer Definitivbelastung kommt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 495 Nr. 8
EStB 2021 S. 307 Nr. 7
YAAAH-70572

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FG Köln, Urteil v. 24.01.2019 - 12 K 2605/15

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