Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit – Anforderungen an Vorauszahlungen auf spätere
Einzelabrechnungen
Leitsatz
Für die Steuerfreiheit von pauschal ausgezahlten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit reicht es nicht aus,
im Wege einer bloßen Kontrollrechnung rein rechnerisch zu ermitteln, ob die tatsächlich gezahlten SFN-Zuschläge unter dem
Betrag bleiben, der nach § 3b EStG steuerfrei hätte gezahlt werden können.
Die Qualifikation derartiger Pauschalen als Vorauszahlungen auf die bei Abschluss des Lohnkontos vorzunehmende Jahreseinzelabrechnung
(vgl. dazu , BStBl 1991 II S. 293) setzt vielmehr eine entsprechende vertragliche Einigung
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Ausgleichsansprüche in Höhe der Differenz
zu den bislang erfolgten Zahlungen voraus.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 37 DStRE 2021 S. 1291 Nr. 21 GStB 2021 S. 290 Nr. 8 EAAAH-70570
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.11.2020 - 10 K 410/17 H (L)
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