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MFA Nr. 2 vom Seite 23

Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2021

Heidi Reimers, Ausbilderin bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein; Timmaspe

Zum sind die neuen Heilmittel-Richtlinien in Kraft getreten. Der Hintergrund ist eine Vereinfachung der Verordnungsmöglichkeit für Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie sowie Ernährungstherapie. Die bisherige Unterteilung und Unterscheidung der entsprechenden Formulare (Muster 13, 14 oder 18) entfällt. Stattdessen ist nur noch das Muster 13 anzuwenden. Dort wird das entsprechende Feld angekreuzt. Die alten Formulare dürfen nicht mehr verwendet werden.

Vereinfachung der Heilmittel-Richtlinien

Die bisherigen Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer und komplizierter geworden. Die neuen Heilmittelrichtlinien sind wesentlich einfacher und übersichtlicher anzuwenden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Systematik, den Heilmittelkatalog, die Verordnungsoption und das Formular.

Systematik

Bei der Systematik sind drei Begriffe wichtig: Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge und das Verordnungsdatum.

Ein Verordnungsfall endet sechs Monate den nach dem Verordnungsdatum. Es muss nicht mehr in Erfahrung gebracht werden, wie viele Heilmittel durch andere Ärzte verordnet worden si...