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Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer (Buchempfehlung)

Antworten für eine rechtssichere Gestaltung und Beratung (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht)

In Zeiten der COVID-19-Pandemie gehören Homeoffice und mobiles Arbeiten längst zum beruflichen Alltag dazu. Viele Unternehmen wollen auf diesem Wege Kontakte reduzieren und so die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Durch die vermehrte Nutzung dieser für viele „neuen“ Art des Arbeitens nimmt auch der Beratungsbedarf rund um häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice und mobiles Arbeiten rasant zu – sowohl in puncto steuerrechtlicher, bilanzsteuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Betrachtung als auch hinsichtlich organisatorischer Fragen. Die Neuerscheinung "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer" beantwortet die wichtigsten Fragen für eine rechtssichere Gestaltung und Beratung im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Abgerundet wird das Buch durch Online-Arbeitshilfen wie Vertragsmuster, Merkblätter, Checklisten sowie einem Berechnungsprogramm.

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Flexibles Arbeiten von Zuhause ist in Zeiten von Corona in vielen Fällen Alltag geworden und wird auch zukünftig nicht wegzudenken sein. Von einem gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice, wie er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Gesetzentwurf ursprünglich einmal angedacht war, ist der Bundesarbeitsminister aber wieder abgerückt. Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die am in Kraft getreten ist, sieht allerdings vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die „Beweislast“ dafür, dass eine Arbeitsstelle für das Homeoffice nicht geeignet ist, liegt mithin beim Arbeitgeber. Die Verordnung gilt für die Privatwirtschaft genauso wie für die öffentliche Verwaltung und gilt zunächst befristet bis .

Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z. B. Homeoffice) erbracht werden. Heimarbeit, e-Work und Telearbeit sind weitere Begrifflichkeiten, die in diesem Zusammenhang oft gebraucht werden. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Arbeiten im Homeoffice zu beachten haben, erläutern die Autoren des Buches "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer".

Mobiles Arbeiten im Homeoffice ist das eine, aber wer trägt die Kosten und welche Aufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen. Personen ohne eigenes Arbeitszimmer, die sich nur eine Arbeitsecke eingerichtet haben, hatten bislang schlechte Karten. Ihnen wurde aber geholfen. Im JStG 2020 wurde geregelt, dass derjenige, der im Homeoffice arbeitet, für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 €, maximal jedoch 600 € im Jahr als Werbungskosten abziehen kann. Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied.

Häufig führen Streitigkeiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Arbeitszimmers vor das Gericht, so z. B. die Ermittlung des Aufgabegewinns beim häuslichen Arbeitszimmer (), die Behandlung von Kanzleiräumen in der heimischen Wohnung () und die Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bei einem PoolArbeitsplatz () betreffend.

Mobiles Arbeiten im Homeoffice und die steuerliche Berücksichtigung eines heimischen Arbeitsplatzes bieten viel Konfliktpotenzial. Hier gibt das Buch "Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer" eine Orientierung und Hilfe für die praktische Arbeit.

Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer

- Rechte und Pflichten - Steuerliche Berücksichtigung

Nolte/Cremer/Kanzler u.a.

1. Auflage. ca. 168 Seiten. Broschur.

Inklusive Online-Version und Zusatz-Downloads

Zum Buch im NWB Shop

BUCHINHALT

A. Heikle neue Arbeitswelt mit Homeoffice, mobilem Arbeiten und BYOD

I. Einleitung

II. Keine gesetzlichen Ansprüche auf Arbeiten in neuen Formen

1. Arbeiten im Homeoffice
2. BYOD
3. Mobiles Arbeiten

III. Notwendige Regelungen bei Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes

1. Arbeitsort und -zeit sowie Kontrollmechanismen
2. Vereinbarungen zur Vergütung
3. Arbeitsraum und Betriebsmittel
4. Arbeitssicherheit und -schutz
5. Beendigung des Homeoffice-Arbeitsplatzes

IV. Regelungsbedürftige Inhalte bei BYOD

V. Datenschutz, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

VI. Betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen

VII. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

B. Corona rückt Heimarbeit in den Fokus: Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

I. Welche Formen der Heimarbeit gibt es?

II. Welche Vor- und Nachteile bietet Heimarbeit?

1. Vorteile
2. Nachteile

III. Welche Voraussetzungen müssen für die Heimarbeit erfüllt sein?

1. Ausstattung des Heimarbeitsplatzes
2. Arbeitszeit
3. Einhaltung von Pausenzeiten
4. Zeiten erfassen und dokumentieren
5. Haftung bei Arbeitsunfällen
6. Anpassungen im Arbeitsvertrag sinnvoll

IV. Mandanten-Merkblatt

C. Homeoffice und Videokonferenzen: Kanzleialltag in ungewöhnlicher Umgebung

I. Einleitung

II. Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben

III. Die Homeoffice-Richtlinie

IV. Sonderfall der Videokonferenzen

D. Arbeitsmittel im Homeoffice – Lohnsteuerliche Behandlung bei Überlassung, Übereignung oder Zuschüssen durch den Arbeitgeber

I. Allgemeines

II. Betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

1. Begriff der Datenverarbeitungsgeräte

a) System- und Anwendungsprogramme

b) Zubehör

c) Dienstleistung

2. Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten
3. Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten

III. Erstattung von Materialkosten

IV. Telefonkosten

1. Betriebliche Telekommunikationsgeräte

a) Arbeitgeber ist Eigentümer und überlässt das Telekommunikationsgerät seinem Arbeitnehmer

b) Arbeitnehmer mietet das Gerät des Arbeitgebers

c) Der Arbeitgeber kauft das Gerät vom Arbeitnehmer und überlässt es diesem auch zur privaten Nutzung

2. Ausschließliche betriebliche Nutzung
3. Private Mitbenutzung/arbeitgebereigenes Telefon
4. Telefon wird an den Arbeitnehmer übereignet
5. Zuschüsse für ein privates Gerät des Arbeitnehmers
6. Werbungskostenabzug bei steuerfreiem Telefonkostenersatz

V. Internetgebühren

1. Ausschließliche berufliche Nutzung
2. Private Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Anschlusses
3. Pauschalierung von Internetzuschüssen

VI. Kosten für Einrichtungsgegenstände

VII. Erstattungen von Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers

VIII. Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers

1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

IX. Fazit

E. Die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers – Grundlagen

Problemanalyse

I. Allgemeines

II. Rechtsentwicklung

1. Grundsatz: Abzugsverbot
2. Ausnahmen vom Abzugsverbot

III. Bedeutung der Regelung

IV. Charakter der Aufwendungen

1. Betriebsausgaben/Werbungskosten/Sonderausgaben
2. Gemischte Aufwendungen/Lebenshaltungskosten

V. Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

1. Person des Steuerpflichtigen
2. Art der Aufwendungen
3. Betroffene Personen
4. Betroffene Aufwendungen

Problemlösungen

I. Begriff „häusliches Arbeitszimmer”

1. Zur Wohnung gehörender Raum
2. Trotz Zugehörigkeit zur Wohnung kein häusliches Arbeitszimmer
3. Betrieblicher oder beruflicher Bereich
4. Ausschließliche Nutzung zu Erwerbszwecken
5. Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung

II. Aufwendungen

1. Arbeitszimmer
2. Ausstattung und Arbeitsmittel
3. Ermittlung der anteiligen Raumkosten
4. Nicht ganzjährige Nutzung
5. Vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten

III. Ausnahmen vom Abzugsverbot

1. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
2. Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar

IV. Änderung der Nutzungsverhältnisse

V. Aufzeichnungspflichten

VI. Entnahme/Veräußerung/Aufgabe des Betriebs

Know-how

I. Prüfschema Arbeitszimmer

II. Beispielsfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

1. Mittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer
2. Nicht Mittelpunkt, jedoch ggf. beschränkter Abzug, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
3. Kein häusliches Arbeitszimmer, sondern betrieblich genutzte Räume
4. Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt und es steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

III. Weitere nützliche Arbeitshilfen

F. Arbeitszimmer, Anerkennung und Umfang des Betriebsausgabenabzugs – Kontierung

I. Zusammenfassung

II. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1. SKR 03
2. SKR 04
3. IKR 93

III. Rechtsgrundlagen

IV. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?

V. Wie wird kontiert?

1. Voraussetzungen zur Abzugsfähigkeit
2. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
3. Vorliegen eines außerhäuslichen Arbeitszimmers oder bürountypischer Räume
4. Häusliches Arbeitszimmer
5. Anderer Arbeitsplatz
6. Aufwendungen, die von der 1.250 €-Deckelung betroffen sind
7. Personenbezogene Abzugsbeschränkung

VI. Praxisbeispiele

1. Praxisbeispiel 1: Eigene Praxisräume
2. Praxisbeispiel 2: Kein anderer Arbeitsplatz
3. Praxisbeispiel 3: Aufwendungen für das Arbeitszimmer – nicht abzugsfähig
4. Praxisbeispiel 4: Anteilige Kostenermittlung

VII. Besonderheiten bei der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers

VIII. Besonderheit bei den Auszeichnungspflichten

IX. Verwandte Stichwörter

G. Erstmalige Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers aufgrund des Corona-Virus

I. Einleitung

II. Ein anderer Arbeitsplatz steht nicht (mehr) zur Verfügung

III. Ausschluss der bisherigen Nutzung des Raumes notwendig

H. Heimarbeit/Homeoffice während der Corona-Krise

I. Einleitung

II. Allgemeines zum häuslichen Arbeitszimmer

1. Arbeitsecke kein häusliches Arbeitszimmer
2. Mittelpunkt der Tätigkeit im Homeoffice

a) Ausschließliches Tätigwerden im Homeoffice

b) Wechsel zwischen Büro und Homeoffice

3. Weniger als drei Tage im Homeoffice
4. Nachweispflicht und Beweisvorsorge

III. Besonderheiten bei Bürokostenzuschuss

1. Grundsätzliche Interessenlage
2. Bürokostenzuschuss in der Zeit der Corona-Krise
3. Folgerungen bei überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers

I. JStG 2020: Häusliche Arbeit und 5 €-Pauschale

I. Einleitung

II. Arbeit zu Hause

III. Zeitlicher Anwendungsbereich

IV. Kein häusliches Arbeitszimmer/Option zur Kostenpauschale

V. Ausschließliche Tätigkeitsausübung in der häuslichen Wohnung

VI. Pauschaler Kostenabzug

VII. Betriebsvermögenseigenschaft

J. Betriebsstättenähnlicher Raum trotz Zugangs durch Privatbereich

I. Einleitung

II. Augenärztin mit Notbehandlungsraum im eigenen Wohnhaus

III. Kein Abzugsverbot für betriebsstättenähnliche Räume

IV. Rechtsprechung des Großen Senats

K. Wenn das Home zum Office wird? – Bedingt jede Tätigkeit im Homeoffice eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinn?

I. Einleitung

II. Homeoffice im Allgemeinen

III. Homeoffice im nationalen Recht

IV. Homeoffice als Betriebsstätte im Abkommensrecht

1. Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte

a) Ausschlusstatbestände nach Art. 5 Abs. 4 OECD-MA 2017

b) Verfügungsmacht des Arbeitgebers

2. Vertreterbetriebsstätte
3. Geschäftsleitungsbetriebsstätte

L. Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze und Corona? – Erläuterungen und Lösungen anhand eines typischen Homeoffice-Beispiels

I. Einleitung

II. Allgemeines

1. Denition und Bedeutung von Entsendungen
2. Ausgangssachverhalt

III. Steuerthemen

1. Umfang der persönlichen Steuerpflicht des Arbeitnehmers
2. Einschränkungen durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Anwendung auf den Ausgangssachverhalt
4. Verpflichtung zum Lohnsteuereinbehalt
5. Begründung einer Betriebsstätte
6. Auswirkungen auf den Ausgangssachverhalt

IV. Themen der Sozialversicherung

1. Anwendbares Sozialversicherungsrecht
2. Auswirkungen auf den Ausgangssachverhalt

M. Besteuerung des auf ein Arbeitszimmer entfallenden Gewinns bei Verkauf selbstgenutzter Wohnimmobilien

I. Einleitung

II. Das

1. Entscheidungserheblicher Sachverhalt
2. Entscheidungsgründe

a) Ausschließlichkeitskriterium

b) Wirtschaftsguteigenschaft des häuslichen Arbeitszimmers

III. Das häusliche Arbeitszimmer im Privatvermögen

1. Die Ausnahmeregelung und das Ausschließlichkeitserfordernis
2. Das häusliche Arbeitszimmer als eigenständiges Wirtschaftsgut im Rahmen des § 23 EStG

a) Begrifflichkeiten

b) Einheitliche Auslegung von Schlüsselbegriffen

c) Verkehrsfähigkeit der Wirtschaftsgüter

3. Dient das häusliche Arbeitszimmer Wohnzwecken?
4. Ermittlung und Besteuerung des privaten Veräußerungsgewinns

IV. Das häusliche Arbeitszimmer im Betriebsvermögen

1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

a) Betrieblicher Nutzungsanteil

b) Häusliches Arbeitszimmer im Sonderbetriebsvermögen

2. Die Eigenschaft als Wirtschaftsgut
3. Besteuerung der auf das betrieblich genutzte häusliche Arbeitszimmer entfallenden stillen Reserven
4. Kritik an der Besteuerung betrieblich genutzter Arbeitszimmer

a) Nachversteuerung nicht abgesetzter AfA führt zu Scheingewinnbesteuerung

b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Besteuerung von Wirtschaftsgütern, die Abzugsverboten unterliegen

c) Analoge Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG auf Gewinne aus der Veräußerung betrieblich genutzter Arbeitszimmer

5. Sonderfall des häuslichen Arbeitszimmers als Grundstücksteil von untergeordnetem Wert

N. Nützliche Arbeitshilfen

I. Checklisten/Muster

II. Berechnungsprogramm

III. Mandanten-Merkblätter

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Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2021
NWB NAAAH-70486