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BAG 10.09.2020 6 AZR 94/19 (A), NWB 5/2021 S. 330

Insolvenz | Behandlung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist. Der 6. Senat des BAG will die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des 9. Senats des , NWB YAAAC-43429) gehindert und fragt daher beim 9. Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält (§ 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG). [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424

Anmerkung:

Bezogen auf Urlaubsansprüche hat der 9. Senat angenommen, Ansprüche auf Urlaubsabgeltung könnten nicht in voller Höhe als (Neu-)masseverbindlichkeit berichtigt werden, weil...

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