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StuB 3/2021 S. 136

Richtsatzsammlung 2019

Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2020 bekannt gegeben (, NWB CAAAH-69380).

Hintergrund: Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung i. d. R. nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

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